Zweifarbfledermaus

Vespertilio murinus

Französisch
Sérotine bicolore
Italienisch
Serotino bicolore
Romanisch
Serotin d'argient
Englisch
Parti-coloured bat
Gewicht
7.5 - 18 g
Flügelspannweite
26 - 33 cm
Dokumentiertes Höchstalter
12 Jahre
verletzlich (VU)
sehr hohe Priorität (1)
Quartier hinter Streichbalken
Foto: Lea Morf
Jagdlebensraum: Feuchtgebiete
Foto: pixabay.com/CC0

Lebensraumnutzung

Quartiere

Sommerquartiere in Zwischendächern, Fassadenspalten, Kaminen, Fledermaus-Flachkästen oder hinter Wandverschalungen.  Seltener auch in Baumhöhlen. Quartiere meist hoch über dem Boden und mit hindernisfreiem Anflug.  Im Gegensatz zu den meisten anderen Arten bilden auch Männchen Kolonien. Wochenstuben wie auch Männchenkolonien können mehrere 100 Tiere umfassen. Über Winterquartiere ist nur wenig bekannt, diese dürften sich aber hauptsächlich an Gebäuden (siehe Sommerquartiere) und in Felsspalten finden.

Jagdlebensräume

Jagdaktivität beeinflusst durch das Vorhandensein schwärmender Beuteinsekten wie Mücken, Köcher- und Eintagsfliegen. Jagdgebiete entsprechend oft über naturnahen, produktiven Gewässern.  Jagt vornehmlich im freien Luftraum in bis über 40 m Höhe. Grössenordnung Jagdgebiete: 1000-10‘000 ha. Jagdgebiete können mehr als 15 km vom Quartier entfernt sein.

Flugkorridore

Aufgrund der schnellen Fortbewegungsweise im offenen Luftraum kaum auf Flugkorridore im engeren Sinne angewiesen. Weil die Art gebietsweise Migrationsverhalten zeigt, sind jedoch überregionale Migrationskorridore von grosser Bedeutung.
Distanzen zwischen Sommer- und Winterquartier können je nach Population bis über 800 km betragen.

Verbreitungskarte Zweifarbfledermaus. Stand 2023
Foto: info fauna - CCO/KOF, swisstopo
Bedrohung: Windenergieanlagen
Foto: pixabay.com/CC0

Verbreitung

Lückige Verbreitung in der ganzen Schweiz, südlich der Alpen selten. Die wenigen Wochenstuben vor allem an grösseren Gewässern der Tieflagen, Männchenkolonien bis auf über 1000 m.ü.M.

Gefährdung

  • Verlust von Gebäudequartieren durch unbegleitete Sanierungen: Renovationen, energetische Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
  • Rückgang des Nahrungsangebots durch flächige Mückenbekämpfungsmassnahmen an Gewässern (z.B. Bti-Toxin)
  • Kollisionen mit Windenergieanlagen
  • Stark erhöhte Mortalität durch Hauskatzen

Massnahmen

Schutz- und Fördermassnahmen angezeigt. Bedingt conservation dependent.  Monitoring bekannter Wochenstuben, Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen und Schliessung von Wissenslücken, insbesondere bezüglich Raumnutzung der Kolonien. Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz.

Quartiere

Schutz bestehender Wochenstuben und Männchenquartiere an Gebäuden stärken (raumplanerische Verankerung). Sicherung der Quartiere und ihrer Anflugschneisen gegen Hauskatzen.

Jagdlebensräume

Reduktion des Pestizideinsatzes an Gewässern (z.B. Bti-Toxin), in Privathaushalten und der Landwirtschaft. Revitalisierung oder Renaturierung der Uferzonen grösserer stehender und langsam fliessender Gewässer. Berücksichtigung der Art bei der Planung und Umsetzung von Windenergieprojekten.

Flugkorridore

Schutz von Migrationskorridoren auf überregionaler (internationaler) Ebene. Berücksichtigung dieser Korridore bei Windenergievorhaben.