Wimperfledermaus

Myotis emarginatus

Französisch
Murin à oreilles échancrées
Italienisch
Vespertilio smarginato
Romanisch
Vespertil cun tschegls
Englisch
Geoffroy's Bat
Gewicht
4.5 - 10.5 g
Flügelspannweite
22 - 25
Dokumentiertes Höchstalter
16 Jahre
stark gefährdet (EN)
sehr hohe Priorität (1)
Winterquartier in einer Höhle im Jura
Foto: Elias Bader
Jagdlebensraum: Viehstall
Foto: Crea Holic flicker.com (CC BY-NC-SA 2.0)

Lebensraumnutzung

Quartiere

Im Sommerhalbjahr hauptsächlich Gebäude bewohnende Art, jedoch wenig wählerisch bezüglich Quartieren. Nutzt Dachstöcke, Zwischendächer und Kuhställe.  Oft auch an Gebäude-Aussenfassaden zuoberst unter dem Dachvorsprung. Regelmässig auch mit anderen Fledermausarten vergesellschaft (insbesondere Hufeisennasen).
Winterschlaf in grösseren Höhlen ­– freihängend oder zurückgezogen in engen Spalten.

Jagdlebensräume

Nutzt oft dichte, mehrschichtige Wälder mit grosser Strukturvielfalt als Jagdlebensraum.  Grössenordnung Jagdgebiet: 1-10 ha. Jagt zudem häufig im Innern von  Viehställen nach Fliegen, welche vom Untergrund abgelesen werden. Jagdgebiete bis über 12 km vom Quartier entfernt.

Flugkorridore

Stark strukturgebundene Art, kaum je im offenen Luftraum anzutreffen. Gute Vernetzung der Landschaft mit vertikalen, nachtdunklen Strukturen wie Hecken oder Baumreihen für das Vorkommen von zentraler Bedeutung. 

Verbreitungskarte Wimperfledermaus. Stand 2023
Foto: info fauna - CCO/KOF, swisstopo
Bedrohung: Höhlentourismus während des Winterschlafs
Foto: Elias Bader

Verbreitung

In der Schweiz stark disjunkte Verbreitung mit Schwerpunkten im Jura und der Südschweiz. Wochenstuben nur bekannt aus den tiefsten Lagen der Kantone GR (Misox), JU und TI. Schwärm- und Winterquartiere dagegen auch in anderen Kantonen und bis auf über 1000 m ü. M.  In der Schweiz aufgrund ihres grossen Wärmebedürfnisses vermutlich noch nie häufig.
Im Ausland teilweise Erholung der Bestände nach Einbrüchen im 20. Jahrhundert.

Gefährdung

  • Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
  • Energieverlust wegen Störungen durch Höhlentourismus während des Winterschlafs
  • Lebensraumverlust/-fragmentierung: Lichtverschmutzung (Quartiere, Flugkorridore) im Siedlungsraum, strukturelle Ausräumung der Landschaft, Infrastrukturbauten (Strassen, Bahnlinien)
  • Rückgang des Nahrungsangebots im Landwirtschaftsgebiet wegen sinkender Insektenbiomasse und Umstellung der Viehhaltung auf fliegenärmere Laufställe
  • Einsatz von Klebefallen in Viehställen, an welchen die Tiere beim Ablesen von Fliegen kleben bleiben können

Massnahmen

Schutz- und Fördermassnahmen notwendig: Monitoring bekannter Wochenstuben, Winter- und Schwärmquartiere, Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen, Schliessung von Wissenslücken auf Quartierebene.  Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz zwingend.  Art könnte mittelfristig von der Klimaerwärmung profitieren.

Quartiere

Schutz bestehender Wochenstuben stärken (raumplanerische Verankerung).  Einbezug der näheren Quartierumgebung in die Schutzbemühungen, insb. hinsichtlich Lichtverschmutzung und Anbindung an den Wald.  Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen im Sommerhalbjahr an Quartiergebäuden. Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen.

Jagdlebensräume

Förderung der Strukturvielfalt im Wald. Weiterführung von Viehhaltungsformen, welche eine hohe Fliegen-Biomasse gewährleisten. Bei Ställen Synergien mit Förderung von Rauchschwalben.

Flugkorridore

Erfassung, raumplanerische Verankerung und konsequenter Schutz von nachtdunklen Flugkorridoren zwischen Quartier und Jagdlebensraum. Überprüfung und wo nötig Optimierung des Beleuchtungsregimes und der Landschaftsstrukturierung in Quartiernähe. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer Ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore).