Pipistrellus nathusii
Lebensraumnutzung
Quartiere
Bewohnt im Sommer wie im Winter eine Vielzahl an Quartieren an Bauten und Bäumen: Fassadenspalten, Zwischendächer, Rollladenkästen, Dehnungsfugen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, Felsspalten und sogar Brennholzstapel. Weibchen im Sommer in Wochenstuben von 20 bis über 100 Individuen, Männchen einzelgängerisch.
Jagdlebensräume
Jäger des halboffenen und offenen Luftraumes. Jagt bevorzugt über baumbestandenen stehenden oder langsam fliessenden Gewässern, aber auch entlang von Hecken, Waldrändern, Waldlichtungen und Waldstrassen. Grössenordnung Jagdgebiete: 1-10 ha. Flugkorridore Saisonale Wanderungen über Distanzen von bis über 2200 km. Jagdgebiete bis 15 km vom Quartier entfernt. Nur wenig lichtempfindlich.
Flugkorridore
wichtig auf überregionaler Ebene (vergleichbar mit Wildtierkorridoren), auf lokaler jedoch von untergeordneter Bedeutung.
Verbreitung
Scheint gegenwärtig ihr europäisches Verbreitungsgebiet Richtung Südwesten auszudehnen. In der ganzen Schweiz anzutreffen. Im Sommer hauptsächlich Männchen in Wäldern der höheren Lagen, im Winter auch Weibchen und eher im Flachland. Bisher nur eine Wochenstube bekannt in der Schweiz (TG), überdies zwei Nachweise laktierender Weibchen (NE und GE).
Gefährdung
- Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
- Quartierverlust durch Entnahme alter Laubbäume in Wäldern, Parks und Gärten sowie zu kurzer Umtriebszeit und übermässiger Verjüngung im Wald
- Kollisionen mit Windenergieanlagen
- Rückgang des Nahrungsangebots durch flächige Mückenbekämpfungsmassnahmen an Gewässern (Bti-Toxin) und oft unnötigem Einsatz von Pestiziden in Landwirtschaft und Privathaushalten
Massnahmen
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Art akut keine spezifischen Massnahmen nötig, welche über das Natur- und Heimatschutzgesetz hinausgehen. Gut geeignet sind hingegen generelle Massnahmen, von welchen auch andere (Fledermaus-)Arten profitieren.
Quartiere
Bei baulichen Veränderungen an bekannten Quartieren Beizug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz. Förderung von Altholz und Höhlenbäumen in Wäldern, Gärten und Parks. Jagdlebensräume Förderung von Ufergehölzen an Seen, Flüssen und Bächen. Reduktion des Pestizideinsatzes an Gewässern (z.B. Bti-Toxin), in Privathaushalten und Landwirtschaft.
Flugkorridore
Schutz von Migrationskorridoren auf überregionaler (internationaler) Ebene. Berücksichtigung dieser Korridore bei Windenergievorhaben. Synergien mit anderen Arten zur Etablierung einer ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (z.B. Grünräume und Dunkelkorridore).
Weitere Informationen
Bericht über weitgereiste Notpflege-Patientin hier.