Nordfledermaus

Eptesicus nilssonii

Französisch
Sérotine boréale
Italienisch
Serotino di Nilsson
Romanisch
Serotin d'aur
Englisch
Northern bat
Gewicht
8 - 13 g
Flügelspannweite
24 - 28 cm
Dokumentiertes Höchstalter
21 Jahre
verletzlich (VU)
sehr hohe Priorität (1)
Quartier im Zwischendach
Foto: Erich Mühlethaler
Jagdlebensraum
Foto: Dietrich Weidmann (CC BY-SA 3.0)

Lebensraumnutzung

Quartiere

Im Sommer in Zwischendächern, Fassadenspalten, Kaminen und Baumhöhlen, meist oberhalb von 700 m.ü.M. Wochenstubenkolonien umfassen meist 10-100 Weibchen. Regelmässiger Quartierwechsel. Winterquartiere in vergleichbaren Strukturen, zudem in Brennholzstapeln, Höhlen, Stollen und Felsspalten. Kältetolerante Art, die auch nicht ganz frostsichere Winterquartiere bewohnt.

Jagdlebensräume

Jagt meist in der Nähe von Wald und Gewässern im freien Luftraum. Oft auch in der Nähe von Strassenbeleuchtungen. Grössenordnung Jagdgebiete: 1-10 ha. Entfernung der Jagdgebiete je nach Jahreszeit bis zu 30 km vom Quartier, meist jedoch nur 1-10 km.

Flugkorridore

Aufgrund ihrer Toleranz gegenüber nächtlicher Beleuchtung und ihrer wenig strukturgebundenen Fortbewegungsweise kaum auf Flugkorridore angewiesen.

Verbreitungskarte Nordfledermaus. Stand 2023
Foto: info fauna - CCO/KOF, swisstopo
Bedrohung: hohes Totschlagrisiko an Windenergieanlagen
Foto: pixabay.com/CC0

Verbreitung

Weit verbreitet in den höheren Lagen des Juras, der Voralpen und der Alpen. Einzelnachweise jedoch auch im Flachland. Wochenstubenkolonien bisher hauptsächlich im Jura und im Engadin nachgewiesen.

Gefährdung

  • Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
  • Lebensraumverlust durch steigende Temperaturen (Klimawandel)
  • Nahrungsmangel durch Ausräumung der Landschaft, Intensivierung und Insektenbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Kollisionen mit Windenergieanlagen
  • Störungen im Winterschlaf

Massnahmen

Conservation dependent. Schutz- und Fördermassnahmen notwendig. Monitoring bekannter Wochenstuben, Winter- und Schwärmquartiere, Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen und Schliessung von Wissenslücken. Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz zwingend.

Quartiere

Schutz aller Wochenstuben (raumplanerische Verankerung). Begrenzung baulicher Veränderungen am Quartier auf ein absolutes Minimum, auch ausserhalb Aufzuchtszeit. Einbezug der erweiterten Quartierumgebung, insb. hinsichtlich Erhalt geeigneter Jagdlebensräume. Schutz von bekannten Winterquartieren.

Jagdlebensräume

Schutz und Förderung von extensiv genutzten, mosaikartigen Landschaften, z.B. mit Wytweiden, Magerwiesen, Buntbrachen, Feuchtgebieten oder lichten Wäldern. Förderung der Vorkommen von grösseren Insekten wie Junikäfern und Wanzen. Verzicht auf Einsatz von Insektiziden in der Land- und Forstwirtschaft. Sorgfältige Standortwahl und Implementierung von Abschaltalgorithmen bei Windenergieanlagen in den Aktionsräumen der Art.

Flugkorridore

Keine besonderen Massnahmen notwendig.