Myotis mystacinus
Lebensraumnutzung
Quartiere
Bewohnt vornehmlich Gebäudespalten hinter Wandverschalungen, in Zwischendächern und dergleichen. Bevorzugt dabei Holz gegenüber Stein als Untergrund. Deutlich seltener auch Fledermauskästen oder Baumhöhlen. Bildet Wochenstubenkolonien von 10-100, selten auch bis 300 Weibchen. Quartiere werden regelmässig gewechselt, aber jedes Jahr wieder aufgesucht. Winterschlaf vor allem in unterirdischen Höhlen und Stollen.
Jagdlebensräume
Art der halboffenen Lebensräume. Jagt an Hecken, Waldrändern, Waldwegen, in Hochstammobstgärten und an baumbestandenen Gewässern. Grössenordnung Jagdgebiete: 1-10 ha. Jagdgebiete meist weniger als 3 km vom Quartier entfernt.
Flugkorridore
Vor allem in Gebieten mit erhöhter Lichtverschmutzung stark strukturgebundene Art. Fliegt dann auf Transitflügen meist entlang von nachtdunklen Waldrändern, Hecken, Gewässern sowie Dunkelkorridoren im Siedlungsraum. Distanzen zwischen Sommer- und Winterquartier betragen meist weniger als 100 km.
Verbreitung
In den tieferen Lagen fast flächendeckend verbreitet, mit Schwerpunkten in Mittelland, Jura und Voralpen. Wochenstubenkolonien bis auf 1600 m.ü.M. (Engadin), jagende Tiere bis zur Baumgrenze.
Gefährdung
- Verlust von Gebäudequartieren durch unbegleitete Sanierungen: Renovationen, energetische Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
- Energieverlust wegen Störungen durch Höhlentourismus während des Winterschlafs
- Lebensraumverlust/-fragmentierung durch Licht- und Lärmverschmutzung (Quartiere, Jagdlebensräume, Flugkorridore)
Massnahmen
Schutz- und Fördermassnahmen sinnvoll. Bedingt conservation dependent. Monitoring bekannter Wochenstuben, Winter- und Schwärmquartiere, Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen. Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz.
Quartiere
Schutz bestehender Wochenstuben an Gebäuden stärken (raumplanerische Verankerung). Einbezug der mittelbaren Quartierumgebung, insbesondere hinsichtlich Lichtverschmutzung. Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen an Quartiergebäuden im Sommerhalbjahr. Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen im Winterhalbjahr.
Jagdlebensräume
Schutz und Förderung mosaikartiger Kulturlandschaften und verzahnter Waldränder. Reduktion der Lichtverschmutzung an Gewässern (Uferpromenaden, Brücken, Parks etc.). Verzicht auf den Einsatz grossflächiger Insektenbekämpfungsmassnahmen an Gewässern (z.B. Bt-Toxin).
Flugkorridore
Erfassung, raumplanerische Verankerung sowie konsequenter Schutz von nachtdunklen Flugkorridoren zwischen Quartier und Jagdlebensraum. Überprüfung und wo nötig Optimierung von Beleuchtungsregimes und Strukturkorridoren in Quartiernähe. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore).