Rhinolophus hipposideros
Lebensraumnutzung
Quartiere
Nutzt im Sommer tagsüber Dachstöcke und andere Gebäudeteile, in welchen die Weibchen in Kolonien von einigen wenigen und bis über 100 Tieren ihre Jungen aufziehen. Männchen können sich in den selben Quartieren aufhalten. Nicht reproduktive Tiere finden sich zudem ganzjährig in unterirdischen Quartieren wie Felshöhlen. Winterschlaf vor allem in Höhlen und Stollen.
Jagdlebensräume
Nahrungssuche hauptsächlich im Wald, wobei die Waldstruktur von untergeordneter Bedeutung zu sein scheint. Grössenordnung Jagdgebiete: 10-50 ha. Als Beutetiere kommen Nachtfalter, Zwei- und Netzflügler in Frage. Jagdgebiete liegen meist weniger als 2.5 km vom Quartier entfernt.
Flugkorridore
Stark strukturgebundene Art, insbesondere in Gebieten mit starker Lichtverschmutzung. Fliegt auf Transitflügen meist entlang von Waldrändern, Hecken, Gewässern oder strukturierten Dunkelkorridoren im Siedlungsraum. Distanzen zwischen Sommer- und Winterquartier können bis über 20 km betragen, sind meist aber deutlich kleiner.
Verbreitung
Erlitt massive Bestandeseinbrüche Mitte des 20. Jahrhunderts. Gegenwärtig nur noch rund 80 Wochenstubenkolonien, konzentriert auf die Kantone Graubünden, Obwalden und Bern (Region Tuner- und Brienzersee). Einzelne Wochenstuben in Solothurn, Jura, Neuenburg und St. Gallen. Gesamtbestand in den Wochenstuben rund 5‘300 adulte Tiere.
Gefährdung
- Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
- Eindringen von Greifvögeln/Eulen in Gebäudequartiere
- Energieverlust wegen Störungen durch Höhlentourismus während des Winterschlafs
- Lebensraumverlust/-fragmentierung durch Lichtverschmutzung (Quartiere, Flugkorridore) im Siedlungsraum , Ausräumung der Landschaft sowie Lärmverschmutzung und Infrastrukturbauten in den Jagdgebieten
Massnahmen
Schutz- und Fördermassnahmen notwendig. Hochgradig conservation dependent. Weiterführung und Ausbau des Nationalen Schutz- und Monitoringprogramms Kleine Hufeisennase. Erarbeitung kantonaler Aktionspläne und Schliessung lokaler Wissenslücken, insbesondere bezüglich Flugkorridore. Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz zwingend.
Quartiere
Schutz bestehender Wochenstuben stärken (raumplanerische Verankerung). Weiterführen der Quartierbetreuung durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen. Einbezug der mittelbaren Quartierumgebung sowie der Anbindung an den Wald in Schutzkonzepte, insb. hinsichtlich Lichtverschmutzung. Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen an Quartiergebäuden im Sommerhalbjahr. Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen. Bereitstellen geeigneter Gebäudequartiere in den Randbereichen der aktuellen Verbreitung.
Jagdlebensräume
Verzicht auf Einsatz von Pestiziden in der Forstwirtschaft, Vermeidung von Lichtverschmutzung im Wald (insb. Beleuchtung von Waldwegen und -Strassen)
Flugkorridore
Erfassung und raumplanerische Verankerung sowie konsequenter Schutz von nachtdunklen Flugkorridoren zwischen Quartier und Jagdlebensraum. Überprüfung und wo nötig Optimierung des Beleuchtungsregimes und des Konnektivität in Quartiernähe. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer Ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore).