Im Rahmen des Artenschutzauftrags durch das Natur- und Heimatschutzgesetz und finanziert durch die Kantone und den Bund engagieren sich in den einzelnen Kantonen Regionale Koordinationsstellen Fledermausschutz (RKF, ehemals Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte) mit ihren ehrenamtlich mitarbeitenden Lokalen Fledermausschützenden (LFS) und Quartierbetreuenden (QB) für den Fledermausschutz.
Die Regionalen Koordinationsstellen Fledermausschutz und ihre Teams stellen den bundesrechtlich verankerten Schutz der Fledermäuse sicher. Sie beraten bei Sanierungen und Konflikten, führen eine Datenbank mit Fledermaus-Nachweisen, initiieren Projekte zur Förderung und zum besseren Schutz der Fledermäuse und werben bei der Bevölkerung um Sympathie für die Tiere. Je nach Leistungsauftrag und persönlicher Kapazität bieten sie auf Anfrage auch Exkursionen, Workshops oder Vorträge an.
Regionale Koordinationsstellen Fledermausschutz
Aargau
Appenzell/ St. Gallen
Basel Stadt
Basel-Landschaft
Fürstentum Liechtenstein
Glarus
Graubünden
Luzern
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
Thurgau
Ticino
Uri
Zug
Zürich
RKF / CCR der Westschweiz und des Kantons Bern (angegliedert ans CCO)
Bern (deutschsprachiger Teil)
Bern (frazösischsprachiger Teil) / Jura bernois
Fribourg
Genève
Jura
Neuchâtel
Valais
Vaudoise