Myotis brandtii
Lebensraumnutzung
Quartiere
Quartiere vorwiegend in Baumhöhlen, aber auch hinter abstehender Borke. Zudem hinter Wandverschalungen, in Zwischendächern und Dachstöcken waldnaher Gebäude. Winterschlaf vor allem in unterirdischen Höhlen und Stollen.
Jagdlebensräume
Stark wald- und gewässergebundene Art. Jagt bevorzugt in Auenwäldern, aber auch in anderen Waldtypen, zudem in Feuchtgebieten und Mooren. Grössenordnung Jagdgebiete: 1-10 ha. Jagdgebiete bis zu 10 km vom Quartier entfernt.
Flugkorridore
Vor allem in Gebieten mit erhöhter Lichtverschmutzung stark strukturgebundene Art. Fliegt dann auf Transitflügen meist entlang von Waldrändern, Hecken, Gewässern oder Dunkelkorridoren im Siedlungsraum. Distanzen zwischen Sommer- und Winterquartier betragen meist weniger als 40 km.
Verbreitung
In der Schweiz sehr lückige Verbreitung und nur drei bekannte (Gebäude-)Wochenstuben. Vor allem in den höheren Lagen des Juras und der Voralpen. Grossteil der Nachweise von Schwärmquartieren. Häufigkeit und Verbreitung aufgrund der stark waldgebundenen Lebensweise möglicherweise unterschätzt.
Gefährdung
- Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen (Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel)
- Quartierverlust durch Fällen von Höhlenbäumen, systematische Entnahme von Käferholz, zu starker Waldverjüngung und zu kurzer Umtriebszeit im Waldbau
- Energieverlust wegen Störungen durch Höhlentourismus während des Winterschlafs
- Lebensraumverlust/-fragmentierung durch Licht- und Lärmverschmutzung (Quartiere, Jagdlebensräume, Flugkorridore)
- Verlust von Jagdlebensräumen im Wald: starker Rückgang von Hallenwäldern wegen veränderter Wachstumsbedingungen (verdichtete Böden, trockenheisse Sommer, erhöhte N-Konzentration) und Forstpraktiken, Verschwinden von Gewässern im Wald (Drainagen, aber auch kilmabedingt)
Massnahmen
Bedingt conservation dependent. Schutz- und Fördermassnahmen angezeigt. Monitoring bekannter Wochenstuben, Winter- und Schwärmquartiere, Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen und Schliessung von Wissenslücken. Bei allen Massnahmen an Quartiergebäuden Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz zwingend, bei Massnahmen in anderen Lebensräumen empfohlen.
Quartiere
Schutz bekannter Gebäudewochenstuben stärken (raumplanerische Verankerung). Einbezug der näheren Quartierumgebung, insb. hinsichtlich Lichtverschmutzung. Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen an Quartiergebäuden im Sommerhalbjahr. Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen. Stehenlassen von Alt- und Totholz im Wald, insbesondere Specht- und Käferbäume. Erhöhung der Umtriebszeit und Schonung der dicksten Bäume.
Jagdlebensräume
Förderung von Auenwäldern, Klein- und Kleinstgewässern im Wald sowie der Vernässung von Waldböden. Förderung von Hecken und Feldgehölzen in Gewässernähe.
Flugkorridore
Erfassung, Schutz und raumplanerische Verankerung sowie konsequenter Schutz von nachtdunklen Flugkorridoren zwischen Gebäudequartieren und Jagdlebensräumen. Überprüfung und wo nötig Optimierung des Beleuchtungsregimes und der Strukturkorridore in Quartiernähe. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer Ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore).Verbesserung der strukturellen Vernetzung der Landschaft mittels Hecken, Feldgehölzen und Alleen