AGB

Informieren Sie sich über unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung Fledermausschutz

  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die mit der Stiftung Fledermausschutz abgeschlossen werden (nachfolgend SSF).

Die SSF behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

 

  1. Information

Alle auf der Website publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern, allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Die SSF behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.

 

  1. Vertragsabschluss

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der ersten Bestellung als akzeptiert. Bei Bestellungen im Onlineshop gelten die AGB nach der Aktivierung der entsprechenden Schaltfläche als akzeptiert.

Der Kaufvertrag mit der SSF kommt für Produkte oder Dienstleistungen der SSF oder Dritter zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt). Ausnahmen hiervon sind unter Punkt 5. und 6. genannt.

 

  1. Materialbestellungen
4.1 Versand und Abholung

Die SSF versendet bestellte Produkte per Post und erhebt dafür eine Versandpauschale von CHF 7.-.

Bei Bestellungen, die nur kostenloses Informationsmaterial enthalten, werden keine Versandkosten verrechnet. Bestellungen werden innert 10 Werktagen bearbeitet und versandt. Über Feiertage kann es zu verzögerten Lieferungen kommen.

4.2 Retouren

Sämtliche bestellten Artikel können innert 5 Tagen ab Erhalt ohne Angabe von Gründen retourniert werden. Ausgenommen sind gebrauchte oder personalisierte Artikel. Retouren müssen durch die Kundschaft frankiert werden. 

4.3 Prüfpflicht und Garantie

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, falsche und unvollständige Lieferungen sind der SSF innert 5 Tagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Falsche oder beschädigte Produkte dürfen durch die Kundschaft nicht in Betrieb genommen werden. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen der SSF zur Retournierung zu folgen.

Bei der Lieferung schadhafte Artikel werden durch die SSF umgetauscht. Reparaturen werden nach Möglichkeit durch die SSF oder die Lieferanten im Rahmen der Garantien ausgeführt.

In der Regel gewährt die SSF 2 Jahre Garantie auf Herstellungsfehler. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Verschleissteile wie beispielsweise Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel oder Mikrofone. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 7.

Weitergehende (gesetzliche) Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

 

  1. Kurse

Die Stiftung Fledermausschutz ist bemüht, an ihren Kursen aktuelle Erkenntnisse zum Thema Fledermäuse nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln, weshalb sich die Kurse laufend weiterentwickeln. Für die vermittelten Inhalte sowie für allfällige Konsequenzen, die sich aus dem Befolgen dieser Inhalte ergeben, kann sie jedoch nicht haftbar gemacht werden.

Die SSF behält sich vor, für gewisse Kurse Zulassungsvoraussetzungen zu erlassen, welche für die Kursteilnahme erfüllt sein müssen. Diese werden jeweils in der Ausschreibung aufgeführt. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen obliegt der Kundschaft. Bei Missachtung der Voraussetzungen durch die Kundschaft – absichtlich oder unabsichtlich – behält sich die SSF vor, Kursteilnehmende abzuweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kursgelder wird in diesem Fall hinfällig.

Auch wenn die erfüllten Zulassungsvoraussetzungen zum Besuch von Aufbaukursen mit diesen Zulassungsvoraussetzungen berechtigt, ist ein Ausbildungsplatz in diesem nicht garantiert! So behält sich die SSF vor, limitierte Ausbildungsplätze nach eigenen Kriterien zu vergeben. Insbesondere für den Sachkundenachweis Fledermaus-Notpflege werden explizit Personen aus Regionen mit geringer oder fehlender Pflegeversorgung bevorzugt.

Kursanmeldungen sind verbindlich.

Der Vertrag zwischen der SSF und der Kundschaft kommt zustande, sobald die SSF die Durchführung des Kurses per E-Mail bestätigt hat. Mit dieser Bestätigung wird auch die Bezahlung der Kursgebühren fällig.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Kundschaft ist möglich unter folgenden Bedingungen:

Bei einem Rücktritt bis und mit Datum des Anmeldeschlusses hat die Kundschaft eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.- zu bezahlen.

Bei einem Rücktritt nach dem Datum des Anmeldeschlusses ist der gesamte Betrag zu bezahlen.

In besonderen Fällen kann die SSF einwilligen, im letzteren Fall über den bezahlten Betrag einen Gutschein auszustellen. Ob sie dies tut oder nicht ist allein ihre Entscheidung und sie ist darüber keiner Rechenschaft pflichtig.

Bei verpassten oder nicht besuchten Kursen bzw. Kurselementen besteht keinerlei Anspruch auf Kompensationsleistungen. Explizit ausgeschlossen wird auch der Anspruch, verpasste Teile in folgenden Kursen ohne reguläre Kursbuchung nachzuholen.

Die SSF behält sich vor, Kurse ohne Angabe von Gründen zu verschieben. In diesem Fall steht es der Kundschaft frei, die Kursgebühren zurückerstattet zu bekommen oder am verschobenen Kurs teilzunehmen.

Die SSF behält sich auch vor, Kurse ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Fall werden alle bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet.

Studierendenrabatte auf Kursgebühren gelten ausschliesslich für Minderjährige, Lernende, Schülerinnen und Schüler von Berufsmittelschulen (BMS), Fachmittelschulen (FMS), Gymnasien, Sekundar-/Realschulen und Studierende von Schweizer Universitäten und eidgenössisch anerkannten Fachhochschulen bis und mit Masterstudium gegen Vorweisen einer entsprechenden Legitimation, die bis mindestens am Tag der letzten Kursveranstaltung gültig ist und NUR sofern in der entsprechenden Kursausschreibung angegeben.

 

  1. Exkursionen und Workshops

Produkt ist die Exkursion, respektive der Workshop als solche, es besteht kein Anspruch auf die Erfüllung von Erwartungen, namentlich Fledermaussichtungen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen nicht erfüllter Erwartungen ist ausgeschlossen.

Anmeldungen für Exkursionen und Workshops sind verbindlich.

Der Vertrag zwischen der SSF oder ihren Partnern und der Kundschaft kommt zustande, sobald die SSF oder die Partner das Zustandekommen der Exkursion, respektive des Workshops per E-Mail bestätigt hat. Exkursionen und Workshops werden in Bar vor Ort bezahlt.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Kundschaft ist möglich unter folgenden Bedingungen:

  • Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor dem Exkursionsdatum ist eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.- zu bezahlen
  • Bei einem Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem Exkursionsdatum ist der gesamte Betrag zu bezahlen

Die Exkursionsleitung behält sich vor, Exkursionen aufgrund der Wetterbedingungen zu verschieben. In diesem Fall steht es der Kundschaft frei, die bezahlten Gebühren zurückerstattet zu bekommen oder in Absprache mit der SSF ein Alternativdatum zu finden.

Die SSF behält sich auch vor, Exkursionen ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Fall werden alle bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet.

 

  1. Zahlung
7.1 Zahlungsvarianten

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die SSF gekauft werden, macht die SSF direkt bei der Kundschaft geltend.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) geleistet werden.

Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bei Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 30 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. In gewissen Fällen (Kurse und Exkursionen) kann diese Frist auf 10 Tage verkürzt werden. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

7.2 Zahlungsverzug

Kommt die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der SSF unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die SSF kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Die SSF erhebt ab der 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

7.3 Eigentumsvorbehalt

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an die SSF im Eigentum der SSF. Die SSF ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der SSF nicht zulässig.

 

  1. Haftung und Haftungsausschluss
8.1 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die SSF haftet aber in keinem Fall für:

  • leichte Fahrlässigkeit
  • indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn
  • Schäden aus Lieferverzug
  • Produktverschleiss im Rahmen der regulären Nutzung
  • jegliche Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen der SSF

Im Übrigen lehnt die SSF die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung gekaufter Artikel
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder Dritte;
  • höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die SSF zu vertreten sind
  • behördliche Anordnungen
8.2. Haftungsbeschränkungen

Die SSF schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus - sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die SSF Websites, aus Links zu Websites Dritter sowie durch Teilnahme an Veranstaltungen der SSF ergeben sollten.

 

  1. Reparatur ausserhalb der Gewährleistung

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 4 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 4 fällt, behält sich die SSF vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

 

  1. Datenschutz

Für die Bearbeitung von Personendaten durch die SSF gilt die Datenschutzerklärung.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird.

Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Bestellung ist Zürich.

Die SSF ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand der Kundschaft zu klagen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.

 

Stand: Dezember 2023