Plecotus macrobullaris
Informationen zum Projekt "Nationalen Schutz- und Monitoringprogramm Langohren" finden sie hier.
Lebensraumnutzung
Quartiere
Bekannte Wochenstuben in der Schweiz ausschliesslich in Gebäuden, z.B. in Kirchtürmen oder unter Steindächern. Wochenstuben in Felsspalten und Geröllhalden sind beispielsweise aus den Pyrenäen bekannt und auch bei uns denkbar. In den Wochenstuben werden nur selten Männchen angetroffen, auch wenn diese ähnliche Quartiere bewohnen. Winterschlaf wohl vor allem in Höhlen, Stollen, Felsspalten und Geröll
Jagdlebensräume
Nahrungssuche hauptsächlich in der Nähe von Bäumen oder gar im Innern ausladender Baumkronen, beispielsweise in lichten Wäldern, Flussauen oder über Waldweiden. Ferner über extensiven Wiesen und sogar Ackerland. Zudem über Alpwiesen und -weiden oberhalb der Baumgrenze (gemäss Beobachtungen aus dem grenznahen Ausland). Beutetiere insbesondere Nachtfalter. Jagdgebiete liegen meist in weniger als 1km, manchmal jedoch bis über 6 km vom Quartier entfernt. Grössenordnung Jagdgebiete: 1-10 ha.
Flugkorridore
Stark strukturgebundene Art, insbesondere in Gebieten mit erhöhter Lichtverschmutzung. Fliegt auf Transitflügen meist entlang von nachtdunklen Waldrändern, Hecken, Gewässern sowie Dunkelkorridoren im Siedlungsraum.
Verbreitung
In der Schweiz nur in den wärmebegünstigten Regionen der Alpen und Voralpen, insbesondere in stark geneigtem Gelände.
Gefährdung
- Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
- Energieverlust wegen Störungen durch Höhlentourismus während des Winterschlafs
- Lebensraumverlust/-fragmentierung: Lichtverschmutzung (Quartiere, Flugkorridore) im Siedlungsraum, strukturelle Ausräumung der Landschaft, Infrastrukturbauten (Strassen, Bahnlinien)
- Rückgang des Nahrungsangebots im Landwirtschaftsgebiet wegen sinkender Insektenbiomasse
Massnahmen
Schutz- und Fördermassnahmen notwendig. Erheblich conservation dependent. Weiterführung und Ausbau des Nationalen Schutz- und Monitoringprogramms Langohren. Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz zwingend.
Quartiere
Schutz bestehender Wochenstuben stärken (raumplanerische Verankerung). Weiterführung und Ausbau der Quartierbetreuung durch Freiwillige. Einbezug der näheren Quartierumgebung, insb. hinsichtlich Lichtverschmutzung in die Quartierschutzkonzepte. Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen im Sommerhalbjahr an Quartiergebäuden. Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen im Winterhalbjahr.
Jagdlebensräume
Förderung lichter Wälder. Vermeidung von Lichtverschmutzung in potenziellen Jagdlebensräumen. Verzicht auf Einsatz von Pestiziden in der Forst- und Landwirtschaft.
Flugkorridore
Erfassung, raumplanerische Verankerung sowie konsequenter Schutz von nachtdunklen Flugkorridoren zwischen Quartier und Jagdlebensraum. Überprüfung und wo nötig Optimierung des Beleuchtungsregimes und der Konnektivität in Quartiernähe. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore).