Pipistrellus pygmaeus
Lebensraumnutzung
Quartiere
Nutzt im Sommer tagsüber verschiedenste Hohlräume an Gebäuden, z.B. in Zwischendächern, Rollladenkästen, Fassadenspalten, hinter Wandverschalungen oder Streichbalken, aber auch Fledermauskästen und Baumhöhlen. Bildet Wochenstuben von bis über 300 Tieren. Männchen ganzjährig einzelgängerisch. Quartierwechsel während des Sommers möglich, jedoch deutlich seltener als bei der Zwergfledermaus. Auch im Winter oft an und in Gebäuden. Überwintert aber wohl auch in Felsspalten, Fledermauskästen und Baumhöhlen.
Jagdlebensräume
Nutzt verschiedene Waldtypen und Gewässer zur Jagd, beliebt sind unter anderem Auenwälder und Parkanlagen. Jagt im Gegensatz zu den anderen Arten der Gattung kaum an Strassenlaternen. Grössenordnung Jagdgebiete: 10-100 ha.
Flugkorridore
Saisonale Wanderungen über Distanzen von dutzenden bis hunderten km möglich. Jagdgebiete oft über 1 km vom Quartier entfernt. Toleriert zwar ein gewisses Mass an Lichtverschmutzung, bevorzugt aber Dunkelheit. Flugkorridore von mässiger Wichtigkeit.
Verbreitung
Lückige Verbreitung über die ganze Schweiz, mit Konzentrationen in tieferen Lagen und in Gewässernähe. Scheint sich gegenwärtig auszubreiten.
Gefährdung
- Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
- Quartierverlust durch Entnahme alter Laubbäume in Wäldern, Parks und Gärten sowie zu kurzer Umtriebszeit und übermässiger Verjüngung im Wald
- Rückgang des Nahrungsangebots durch flächige Mückenbekämpfungsmassnahmen an Gewässern (z.B. Bti-Toxin) und oft unnötigem Einsatz von Pestiziden in Landwirtschaft und Privathaushalten
Massnahmen
Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit und Verbreitung der Art akut keine spezifischen Massnahmen nötig, welche über das Natur- und Heimatschutzgesetz hinausgehen. Gut geeignet sind hingegen generelle Massnahmen, von welchen auch andere (Fledermaus-)Arten profitieren.
Quartiere
Schutz bestehender Wochenstuben stärken (raumplanerische Verankerung). Bei baulichen Veränderungen an bekannten Quartieren Beizug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz. Förderung von Altholz und Höhlenbäumen in Wäldern, Gärten und Parks.
Jagdlebensräume
Förderung von Ufergehölzen an Seen, Flüssen und Bächen. Reduktion des Biozid- und Pestizideinsatzes an Gewässern (Bti-Toxin), in Privathaushalten und Landwirtschaft.
Flugkorridore
Synergien mit anderen Arten zur Etablierung einer ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (z.B. Grünräume und Dunkelkorridore).