Für das Fangen von Fledermäusen bedarf in der Schweiz je nach Zielsetzung einer oder gar mehrerer Bewilligungen. Um diese Bewilligung(-en) zu erhalten, muss der*die Gesuchsteller*in nachweisen können, dass er*sie über die entsprechenden Kenntnisse bezüglich Biologie der behändigten Tiere, der angewandten Methoden und technischen Hilfsmittel, der gesetzlichen Anforderungen und der tierschutzkonformen Ausführung der Massnahmen verfügt. Um dieses Wissen zu vermitteln und angehende Fledermaus-Fachleute aus Forschung und Artenschutz auszubilden, bietet die Stiftung Fledermausschutz regelmässig Kurse an - gegenwärtig als einzige Institution der Schweiz.
Weitere Infos zum Konzept der Wildtierkundekurse finden Sie hier, spezifische Infos zu den Fledermausspezifischen Kursen sowie aktuelle Kursdaten hier.