Eptesicus serotinus
Lebensraumnutzung
Quartiere
Nutzt im Sommer verschiedene Hohlräume an Gebäuden wie Dachstöcke, Rollladenkästen oder Spalten in Zwischendächern und hinter Wandverschalungen. Auch Felsspalten können besiedelt werden. Wochenstuben zählen meist 10-50, manchmal auch über 100 Weibchen. Über die Winterquartiere ist nur wenig bekannt, Nachweise existieren aber grundsätzlich aus denselben Quartiertypen wie im Sommer, sowie zusätzlich aus Höhlen und Stollen. Sommer- und Winterquartiere liegen räumlich meist nahe beieinander.
Jagdlebensräume
Bevorzugt vielfältige, mosaikartige Landschaften mit extensiven Wiesen, Weiden, Hochstammobstgärten, Hecken und lockeren Baumbeständen. Jagt aber auch über den Baumkronen ausgedehnterer Wälder, in Parks, über naturnahen Gärten und an grossen Einzelbäumen. Jagdgebiete liegen meist weniger als 5 km vom Quartier entfernt, manchmal aber auch mehr als 10 km.
Flugkorridore
Fliegt meist auf direktem Weg vom Quartier im Siedlungsraum ins Jagdgebiet und scheint dabei wenig lichtempfindlich zu sein. Kann aber auch Leitstrukturen wie Hecken oder Baumreihen folgen.
Verbreitung
Höchste Wochenstubendichten in den wärmebegünstigten Gebieten des Tessins, des Rheintals, des Juras und am Bodensee, aber auch Fortpflanzungsnachweise aus anderen Regionen. Grosse Lücken in Mitelland und Voralpen. Die meisten Nachweise aus der Schweiz stammen von unterhalb 1000 m.ü.M.
Gefährdung
- Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmitte
- Störungen im Winterschlaf
- Nahrungsmangel durch Ausräumung der Landschaft, Intensivierung und Insektenbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft
Massnahmen
Conservation dependent. Schutz- und Fördermassnahmen notwendig. Monitoring bekannter Wochenstuben, Winter- und Schwärmquartiere, Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen und Schliessung von Wissenslücken auf Quartierebene. Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz zwingend.
Quartiere
Schutz aller Wochenstuben (raumplanerische Verankerung). Begrenzung baulicher Veränderungen am Quartier auf ein absolutes Minimum, auch ausserhalb Aufzuchtszeit. Einbezug der weiteren Quartierumgebung, insb. hinsichtlich Vernetzung und Erhalt geeigneter Jagdlebensräume. Schutz von bekannten Winterquartieren.
Jagdlebensräume
Schutz und Förderung von extensiv genutzten, mosaikartigen Landschaften, z.B. mit Hochstammobstgärten, Magerwiesen, Buntbrachen, lichten Wäldern etc. Förderung der Vorkommen von Grossinsekten wie Dung-, Mai- und Junikäfer, Maulwurfsgrillen, Wanzen etc. Verzicht auf Einsatz von Insektiziden in der Land- und Forstwirtschaft.
Flugkorridore
Reduktion der Lichtverschmutzung. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer Ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore)