Barbastella barbastellus
Lebensraumnutzung
Quartiere
Quartierspezialist: Versteckt sich im Sommer tagsüber meist hinter der abstehenden Rinde abgestorbener Bäume und ist deshalb auf grosse Abundanzen stehenden Totholzes angewiesen. Vereinzelt finden sich Quartiere jedoch auch in Fledermauskästen, hinter Fensterläden oder hölzernen Wandverschalungen. Wochenstuben umfassen meist 10-50 Weibchen. Grössenordnung Quartierlebensräume (Waldgebiete mit Baumhöhlenangebot): 10-100 ha. Winterquartiere in unterirdischen Höhlen und Felsspalten
Jagdlebensräume
Falterspezialist: Nahrungssuche fast ausschliesslich im Wald und in Waldnähe. Jagdlebensräume umfassen nicht zu dichte Wälder, gut strukturierte Waldränder, Hochstammobstgärten und zumindest saisonal auch extensive Wiesen und Weiden. Jagdgebiete können bis zu 20 km vom Quartier entfernt liegen, meist jedoch weniger als 4.5 km. Grössenordnung Jagdgebiete: 1-10 ha.
Flugkorridore
Stark strukturgebundene Art, die sich nur selten weit vom Wald entfernt. Für Transitflüge zwischen verschiedenen Wäldern wie auch zwischen Gebäudequartieren und Jagdlebensräumen sind deshalb möglichst durchgehende Hecken, Feldgehölze oder Alleen von Vorteil.
Verbreitung
Weit verbreitet, aber nirgends häufig. Ganze Schweiz bis zur Baumgrenze, ausreichend ausgedehnte, alte Baumbestände vorausgesetzt. Höchstnachweis auf über 2000 m.ü.M. In Inventaren als typische Waldart tendenziell in ihrer Verbreitung unterschätzt, da kaum Zufallsfunde.
Gefährdung
- Quartierverlust durch das Fällen alter, absterbender und toter Bäume (Käferholz) sowie einem generellen Mangel an stehendem Totholz im Wald.
- Quartierverlust durch unbegleitete Gebäudesanierungen: Renovationen, Sanierungen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
- Energieverlust wegen Störungen durch Höhlentourismus während des Winterschlafs
- Lebensraumverlust/-fragmentierung durch Lichtverschmutzung und Infrastrukturbauten (Strassen, Bahnlinien) im Wald
Massnahmen
Schutz- und Fördermassnahmen notwendig. Bedingt conservation dependent. Erarbeitung kantonaler Aktionspläne und Schliessung lokaler Wissenslücken. Bei allen Massnahmen an Gebäudequartieren Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz zwingend.
Quartiere
Waldquartiere: Anpassung der Forstwirschaft hin zu mehr Quartierbäumen – sprich: stehendes Totholz mit sich ablösender Rinde. Mind. 5-10 Quartierbäume pro Hektar Wald. Gebäudequartiere: Einbezug der mittelbaren Quartierumgebung in die Quartierschutzkonzepte, insbesondere hinsichtlich Reduktion/Vermeidung von Lichtverschmutzung. Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen im Winterhalbjahr.
Jagdlebensräume
Schutz und Förderung von lichten Wäldern. Vermeidung von Lichtverschmutzung, insbesondere in Form linearer Beleuchtungen im Wald. Regelmässige Über- oder Unterquerungshilfen bei stark befahrenen, breiteren Strassen im Wald. Verzicht auf Einsatz von Pestiziden in der Forstwirtschaft.
Flugkorridore
Schutz und raumplanerische Verankerung der Flugkorridore zwischen Gebäudequartieren und Wald. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer Ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore). Sicherstellung der Konnektivität ausreichend grosser, totholzreicher Waldstücke.
Weitere Inforamtionen
Eine Mopsfledermaus-Studie unser deutschen Kolleg*innen hier.