Myotis blythii
Lebensraumnutzung
Quartiere
Wochenstubenkolonien bewohnen im Sommer tagsüber grosse, ungestörte Dachstöcke. Jungenaufzucht in der Schweiz nur in Mischkolonien mit dem Grossen Mausohr. Männchen mehrheitlich solitär und auch in kleineren Quartieren wie Brücken- und Gebäudespalten. Winterschlaf vor allem in Höhlen und Stollen.
Jagdlebensräume
Jagt hauptsächlich über extensiv genutztem Grasland wie Ruderalflächen, Trockenwiesen und -Weiden, mageren Futterwiesen, aber auch wechselfeuchten Riedwiesen nach Laubheuschrecken. Bevorzugt werden noch ungemähte Flächen mit hoher Vegetation. Grössenordnung Jagdgebiete: 10-100 ha. Jagdgebiete meist 4-7 km, manchmal jedoch bis zu 25 km vom Quartier entfernt.
Flugkorridore
Vor allem in Gebieten mit erhöhter Lichtverschmutzung stark strukturgebundene Art. Fliegt dann auf Transitflügen im Siedlungsraum meist entlang von Waldrändern, Hecken, Gewässern oder Dunkelkorridoren. Distanzen zwischen Sommer- und Winterquartier betragen meist weniger als 20 km.
Verbreitung
Begrenzt auf wärmebegünstigte Regionen wie das Rhone- und Rheintal sowie das Tessin. Zudem vereinzelt Nachweise an Höhlen im Jura. Populationsgrösse in der Schweiz schätzungsweise 1000-2000 Individuen.
Gefährdung
- Verlust von Gebäudequartieren durch unbegleitete Sanierungen: Renovationen, energetische Optimierung der Gebäudehülle, Verschluss der Zugänge, Umnutzungen, Einsatz giftiger Holzschutzmittel
- Verlust von Jagdlebensräumen und Nahrungsmangel durch Intensivierung der Landwirtschaft
- Energieverlust wegen Störungen durch Höhlentourismus während des Winterschlafs
- Lebensraumverlust/-fragmentierung durch Licht- und Lärmverschmutzung (Quartiere, Jagdlebensräume, Flugkorridore)
Massnahmen
Schutz- und Fördermassnahmen unumgänglich. Hochgradig conservation dependent. Monitoring bekannter Wochenstuben, Winter- und Schwärmquartiere, Erarbeitung von kantonalen Aktionsplänen und Schliessung von Wissenslücken. Bei allen Massnahmen Einbezug der Regionalen Koordinationsstelle Fledermausschutz.
Quartiere
Schutz bestehender Wochenstuben an Gebäuden stärken (raumplanerische Verankerung). Einbezug der näheren Quartierumgebung, insbesondere hinsichtlich Lichtverschmutzung. Verzicht auf Fassadenbeleuchtungen an Quartiergebäuden im Sommerhalbjahr. Schutz von bekannten Winterquartieren in Höhlen mittels Zutrittsbeschränkungen im Winterhalbjahr.
Jagdlebensräume
Massnahmen zur Förderung von Laubheuschrecken. Schutz und Förderung extensiver Graslandflächen und mosaikartiger Kulturlandschaften. Vermeidung von Lichtverschmutzung ausserhalb des Siedlungsraumes. Verzicht auf Pestizideinsatz in der Landwirtschaft.
Flugkorridore
Erfassung, raumplanerische Verankerung sowie konsequenter Schutz von nachtdunklen Flugkorridoren zwischen Quartieren und Jagdlebensräumen. Überprüfung und wo nötig Optimierung von Beleuchtungsregimes und Strukturkorridoren in Quartiernähe. Synergien mit anderen Zielarten zur Etablierung einer ökologischen Infrastruktur durch den Siedlungsraum (insbesondere Dunkelkorridore).