Bewährter Austausch unter neuem Namen

Der Fledermausschutz ist in der Schweiz über das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz geregelt. Für dessen Umsetzung sind aber die Kantone zuständig. Über die Mandatierung von Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten sorgen die Kantone dafür, dass dem gesetzlichen Schutz der Fledermäuse auch tatsächlich Rechnung getragen wird.

Unter der Schirmherrschaft der Koordinationsstelle Ost für Fledermausschutz KOF treffen sich die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten der östlichen Landeshälfte regelmässig, um sich weiterzubilden, Herausforderungen zu diskutieren und abgeschlossene Projekte zu präsentieren. So geschehen am vergangenen Donnerstag, als sich Fledermausexpert*innen aus 13 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein in Zürich zusammenfanden.

Besprochen wurden dabei Themen wie Datenschutz, der Einfluss von Photovoltaikanlagen auf Fledermausquartiere oder der Einsatz von Kamerafallen zur Erfassung von Fledermäusen.

Ebenfalls wurden die Anwesenden darüber informiert, dass aus administrativen Gründen der Begriff Kantonale Fledermausschutzbeauftragte KFB durch Regionale Koordinationsstellen Fledermausschutz RKF abgelöst wird. Die Stiftung Fledermausschutz wird diese Namensänderung nun auch sukzessive auf ihrer Website, ihren Infomaterialien und in ihren Kursunterlagen vornehmen.