Wenn es darum geht, Fledermäuse zu Artenschutz- und Monitoringzwecken zu fangen, spielt immer auch der Tierschutz eine Rolle. Um die gefangenen Tieren möglichst wenig Stress auszusetzen und Schmerzen und Leiden zu vermeiden, setzt das Tierschutzgesetz eine Ausbildung für Personen voraus, welche Fledermäuse fangen.
Die Stiftung Fledermausschutz bietet aktuell als einzige Institution in der Schweiz eine solche Ausbildung an. Bereits zum fünften Mal fand am 28. Februar und 1. März der «Wildtierkundekurs 1.2c Fledermäuse» statt. Am Freitag und Samstag lernten die Teilnehmenden in der Theorie die wichtigsten Aspekte in Bezug auf Handling, Datenaufnahme und Probenentnahme bei wildlebenden Fledermäusen. Verschiedene praktische Übungen, unter anderem das Telemetrieren von Plüschfledermäusen im Wald, lockerten das Programm auf.