Wie funktioniert der Fledermausschutz in der Schweiz?

Fledermäuse sind bundesrechtlich geschützt. Man darf sie nicht töten, ihre Populationen nicht gefährden und insbesondere ihre Wochenstuben – traditionelle Orte, wo Trächtigkeit, Geburt und Jungenaufzucht stattfinden – nicht zerstören.

Der Vollzug des Fledermausschutzes liegt aber nicht beim Bund, sondern bei den Kantonen. Letztere mandatieren dafür in der Regel Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte. Diese Fledermausexpertinnen und -experten begleiten zum Beispiel Renovationen von Gebäuden mit Fledermausquartieren, beraten Behörden, engagieren sich in der Bildung, setzen Förderprojekte um und werben um Sympathie in der Bevölkerung.

Kantonale Fledermausschutz-Beauftragte tauschen ihre verschiedenen Erfahrungen aus und bilden sich laufend weiter. Die Stiftung Fledermausschutz bietet im Rahmen ihrer Arbeit als Koordinationsstelle für Fledermausschutz dazu ein Forum,  stellt wissenschaftliche Literatur zur Verfügung oder nimmt in heiklen Fällen Ortstermine wahr. Sie organisiert  auch halbjährliche Meetings - die Tagungen der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten.

Die Themen, welche an den Tagungen der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten besprochen werden, sind vielfältig. Wir stellen Ihnen drei davon vor, die am kürzlichen Meeting traktandiert wurden. So wurde von der Stiftung Fledermausschutz über den Stand des Projektes Flugkorridore informiert und dessen effizienteste Umsetzung vor Ort durch die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten in strategischer und operativer Hinsicht für die nächsten 5-10 Jahre diskutiert.

Ein anderes Thema befasste sich mit dem idealen Zeitpunkt zum Fällen von Bäumen, um Fledermäuse in Baumhöhlen nicht zu gefährden. Den optimalen Zeitpunkt gibt es leider nicht, denn Fledermäuse können Baumhöhlen ganzjährig nutzen. Das Risiko, dass Tiere beim Baumfällen zu Tode kommen, ist in der Zeit der Jungenaufzucht und der Zeit des Winterschlafes jedoch am grössten. Wenn vor einer Fällung keine Abklärungen vor Ort möglich sind, sollten Bäume deshalb am ehesten nach dem Winterschlaf im Frühjahr gefällt werden. Im Herbst sollten Fällungen vermieden werden, da sich Fledermäuse zu dieser Zeit in Baumhöhlen paaren können und dazu Balzquartiere mit mehr als einem Dutzend Tiere bilden können. Sollten bei einer Fällung trotzdem Fledermäuse auftauchen, ist umgehend das Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 60 zu verständigen.

Weiter wurde an der Tagung besprochen, wie auf ein neues Mittel zur Vergrämung von Wildtieren wie Mardern in Häusern zu reagieren sei. Da das Mittel auf den Schleimhäuten der Tiere stark reizend wirkt, darf es auf keinen Fall in Gebäuden mit Wochenstuben eingesetzt werden, die aktuell von Fledermäusen genutzt werden. Die Stiftung Fledermausschutz erhielt den Auftrag, die Wirkung des Mittels genauer abzuklären und mit der Herstellerfirma Kontakt aufzunehmen, um Strategien gegen den Einsatz in Fledermauskolonien zu besprechen.

Die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten bilden zusammen mit den über 1'000 ehrenamtlich Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden der Koordinationsstelle für Fledermausschutz das Rückgrat der operativen Schutzarbeit.