Fledermäuse sind bundesrechtlich geschützt. Verkehrsinfrastrukturbauten wie Strassen- oder Eisenbahnprojekte können aber Fledermäuse beim Bau oder im Betrieb negativ beeinflussen. Beim Bau, beim Ausbau, beim Unterhalt und bei der Sanierung von Strasse und Schiene sowie der zugehörigen Kunstbauten (Brücken, Tunnels, Unter-/Überführungen) müssen deshalb die bundesrechtlichen Schutzvorgaben berücksichtigt werden.
Um negative Einflüsse zu vermeiden, zu vermindern oder zu kompensieren stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Für grössere Projekte hat die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz KOF/CCO zusammen mit ihren Partnern im Auftrag des BAFU neu ein schweizweit einheitliches Raster Vorabklärung Fledermäuse, Einflussrisiken von Verkehrsinfrastrukturprojekten erstellt.
Es hat zum Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Anliegen des Fledermausschutzes zu berücksichtigen, eine Beurteilungshilfe für Planer zu potentiellen Konflikten zu bilden, die Planungssicherheit zu erhöhen und eine Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP und die Umweltbaubegleitung UBB zu bilden.
Die wichtigsten, möglichen, negativen Auswirkungen von Infrastrukturbauten auf Fledermäuse sind:
- Kollisionen von Fahrzeugen mit Fledermäusen im Betrieb
- Zerstörung oder Beeinträchtigung von Quartieren durch bauliche Massnahmen (z.B. an Brücken) oder Rodungen (Baumhöhlenquartiere)
- Zerstörung oder Beeinträchtigung von Flugkorridoren (nachtdunkle Strukturen, denen Fledermäuse vom Tagesquartier ins Jaggebiet folgen) durch bauliche Massnahmen und/oder durch den Betrieb z.B. durch Beleuchtungen
- Zerstörung oder Beeinträchtigung von Jagdgebieten durch bauliche Massnahmen und/oder durch den Betrieb, z.B. durch Beleuchtungen oder Rodungen
- Lebensraumfragmentierung durch bauliche Massnahmen und durch den Betrieb mit einer Barrierewirkung für strukturgebunden fliegende Fledermausarten
Um Konflikte mit Fledermäusen zu vermeiden, zu minimieren und zu kompensieren stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung wie z.B. die Richtlinie 18008: Querungshilfe für Wildtiere (Astra 2014), die VSS-Norm 40 694, Fauna und Verkehr; Schutzmassnahmen (VSS 2019), der Leitfaden Fledermausschutz bei der Planung, Gestaltung und Sanierung von Verkehrsinfrastrukturbauten (Lugon et al. 2017) oder bei kleineren Projekten die direkte Beratung durch die Regionale Koordinationsstellen Fledermausschuzt RKF/CCR (ehem. KFB). Zur Ergänzung dieser Instrumente hat eine Arbeitsgruppe im Auftrag des BAFU ein schweizweit einheitliches Raster Vorabklärung Fledermäuse, Einflussrisiken von Verkehrsinfrastrukturprojekten erstellt.
Bereits in einer frühen Projektphase kann eine solche Vorabklärung potenzielle Konflikte identifizieren und bei ausreichender Wissensgrundlage im besten Fall Massnahmen dagegen vorschlagen. Eine Vorabklärung nach diesem Raster ermöglicht somit eine schnelle und kostengünstige Ersteinschätzung, wenn möglich bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie, spätestens aber im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Es kann gewährleistet werden, dass der zeitliche Ablauf eines Projektes nicht verzögert wird. Zudem können durch eine frühe Vorabklärung allfällige Wissenslücken frühzeitig identifiziert und bekannte Konflikte meist ohne grösseren Aufwand behoben werden.
Mehr Infos: www.fledermausschutz.ch/infrastrukturbauten