Die Coronavirus-Pandemie erfordert von uns aussergewöhnliche Massnahmen, um die Ansteckungen auf einem möglichst niedrigen Niveau zu halten. Da das Virus SARS-Cov2 mit einiger Wahrscheinlichkeit ursprünglich von einer asiatischen Fledermausart stammt, besteht die Gefahr, dass wir unsere einheimischen Fledermäuse damit infizieren und eine Fledermaus-Pandemie auslösen. Es gelten daher besondere Regeln für Fledermaus-Notpflegende, um die Tiere vor dem Virus zu schützen.
Die Stiftung Fledermausschutz hat in den letzten Jahren ein Netz von über 50 Fledermaus-Notpflegestellen in der Schweiz aufgebaut. Fledermäuse in Not, welche von der Bevölkerung gefunden werden, werden über das Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 60 bei Bedarf an ausgebildete Notpflegepersonen in den Regionen vermittelt. Diese haben dabei oft engen Kontakt zu ihren hilfsbedürftigen Fledermäusen.
Eine Pflegeperson, welche sich mit SARS-Cov2 angesteckt hat, könnte die Krankheit auf die pflegebedürftige Fledermaus übertragen. Wird die (noch) symptomlose Fledermaus in die Natur entlassen, könnte sie das Virus in unsere einheimischen Populationen einbringen und dort im schlimmsten Fall ein Massensterben auslösen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, ist wegen der Artbarriere gering, auszuschliessen ist die Übertragung aber nicht.
Auf der Basis der Empfehlungen der «European Association of Zoo and Wildlife Veterinarians» hat die Stiftung Fledermausschutz daher für Pflegepersonen Massnahmen operationalisiert, um Fledermäuse in Not vor SARS-Cov2 zu schützen:
- Kranke oder erkältete Personen dürfen keine Fledermäuse in Not pflegen
- Gibt es im sozialen Umfeld der Pflegeperson, welche an Covid-19 erkrankt sind, darf sie keine Fledermäuse pflegen.
- Vor und nach der Pflege müssen die Hände ausgiebig mit Seife gewaschen werden. (wie bisher)
- Pflegebedürftige Fledermäuse dürfen nur mit Handschuhen angefasst werden. Diese sind nach Gebrauch jeweils zu waschen. (wie bisher)
- Unnötiger Kontakt zu einer Fledermaus, welcher über die notwendigen Pflegemassnahmen hinausgeht, ist zu vermeiden.
- Pflegebedürftige Fledermäuse dürfen nicht in Wohnräumen gepflegt werden.
Fledermäuse dürfen nur von ausgebildeten Fachpersonen gepflegt werden. Es ist immer nur eine befristete Notmassnahme, denn Fledermäuse sind Wildtiere und müssen so schnell wie möglich wieder in die Natur entlassen werden. Falls Sie in unserer Fledermaus-Notpflegestation mithelfen oder eine eigene betreiben wollen, so kontaktieren Sie uns.
Fledermäuse sind bedroht und deshalb bundesrechtlich und in ganz Europa geschützt. Sie begeistern uns nicht nur mit ihren akrobatischen Flugkünsten, sondern erfüllen durch den Verzehr riesiger Insektenmengen für unsere Land- und Forstwirtschaft wichtige Ökosystemdienstleistungen. Diese werden für die Schweiz auf mehrere 100 Millionen CHF pro Jahr geschätzt.
Links: Faktenblatt Wildtiere und SARS-Cov2 der EAZWV (englisch)
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Fledermäusen und Fledermausschutz.