Windenergie

Windenergieanlagen können Fledermäuse erschlagen.
Foto: Ratfink1973 (pixabay.com) CC0
Windenergieanlagen können Fledermäuse erschlagen.

Die Rotoren von Windkraftanlagen können Fledermäuse töten. Fledermäuse sind jedoch bedroht und bundesrechtlich geschützt. Planer*innen müssen deshalb nachweisen, dass ihr Windkraftprojekt keine negativen Auswirkungen auf Fledermauspopulationen hat.

Wir beraten Behörden und Planer*innen, um Windkraftprojekte gesetzeskonform umsetzen zu können.

Nach dem Prinzip VERMEIDEN, VERMINDERN, KOMPENSIEREN helfen wir, standortspezifische, wissenschaftlich fundierte und in der Praxis anwendbare Szenarien zu entwickeln, um die Fledermausmortalität möglichst zu vermeiden, zu vermindern oder eine unvermeidliche Restmortalität zu kompensieren.

Die Stiftung Fledermausschutz führt selber keine Untersuchungen durch, um Sie unabhängig und neutral, basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen beraten zu können.

Eine  guten Überblick über das Vorgehen bei der Planung von Windenergieanlagen bietet auch die Checkliste der Konferenz der Vorsteher der Umweltämter KVU, welche hier heruntergeladen werden kann:
www.kvu.ch/de/home/neuigkeiten?id=NT8769H0-Neue_Checkliste_UVP_fuer_Windenergieanlagen. In der Checkliste kommen kumulative Effekte mehrerer Windparkprojekte zu kurz, welche aber in deUVP berücksichtigt werden sollen.

Die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten bieten zudem an, konstengünstige Vorabklärungen anhand eines schweizweit standardisierten Raster durchzuführen, welche von der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung validiert werden. Sie bildet eine wichtige Basis für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Bisher wurden weit über 100 Vorabklärungen erstellt.

 

 

 

Die Stiftung Fledermausschutz bietet Ihnen folgende Leistungen im Zusammenhang mit Windenergieprojekten an:

  • Beratung von Projektplanern
  • Beratung von Behörden
  • Beratung von Suisse éole und weiteren Promotoren der Windenergie
  • Beratung von Ökobüros, welche UVPs durchführen
  • Entwicklung schweizweit standardisiertes Raster für Vorabklärungen
  • Validierung von Vorabklärungen der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten
  • Validierung von UVB
  • Validierung von Erfolgskontrollen
  • Einsitz in Begleitkommissionen (Erfolgskontrolle)
  • Stellungnahmen bei Einsprachen gegen Windenergieprojekte

 

Eine Erstberatung wird kostenlos durchgeführt.Weitere Leistungen erfolgen per Mandat.
 

Die Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten bieten zudem an, konstengünstige Vorabklärungen anhand eines schweizweit standardisierten Raster durchzuführen, welche von der Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz zur Gewährleistung der Gleichbehandlung validiert werden. Sie bildet eine wichtige Basis für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Bisher wurden weit über 100 Vorabklärungen erstellt.

Ab einer Leistung von 5 MW sind Windenergieprojekte UVP-pflichtig. Der Planer muss nach einem vorgegebenen Verfahren aufzeigen, ob Konflikte mit dem bundesrechtlichen Schutz von Fledermäusen bestehen und wie diese bei Bedarf gelöst werden können.

Da oft unbekannt ist, ob an einem bestimmten Standort Fledermäuse nachts fliegen, sind in der Regel Untersuchungen vor Ort notwendig, um überhaupt beurteilen zu können, ob potentielle Konflikte vorliegen.

Die Schweizerische Koordinationsstelle für Fledermausschutz hat ein schweizweit einheitliches Raster für eine Vorabklärung entwickelt, welche Planer bereits in der Planungsphase darüber informiert, ob solche Konflikte vorliegen könnten und wie gross die Konflikte sein könnten. Das Raster wurde bisher über 200 mal in der Schweiz angewendet und verschafft  Planungssicherheit für die zukünftigen Betreiber.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung UVP eruieren spezialisierte Ökobüros, ob tatsächlich Konflikte vorliegen und wie diese gelöst werden könnten.

Im Umweltverträglichkeitsbericht UVB wird zuhanden der Behörden (Baueingabe) aufgezeigt, wie diese Konflikte gelöst werden könnten. Hierbei kommt folgendes Prinzip hierarchisch zur Anwendung:

  • Vermeiden (z.B. durch eine Standortverschiebung des Projektes)
  • Vermindern (z.B. durch einen Abschaltalgorithmus, der die Anlage bei Fledermausaktivität abschaltet.)
  • Kompensieren (z.B. durch gezielte Aufwertungsmassnahmen für betroffene Arten zur Kompensation einer unvermeidlichen Restmortalität)

Im Rahmen der Baubewilligung werden Massnahmen verbindlich festgelegt und müssen nachfolgend umgesetzt und kontrolliert werden.

Die Stiftung Fledermausschutz ist beratender Partner für Behörden und Planer bei allen Umsetzungsschritten. Unser Merkblatt (pdf) und Raster (pdf) erklärt Ihnen unsere Angebote und das Vorgehen.

Die Strategie des Bundes zielt auf die Förderung von Windparks mit grossen Anlagen an windreichen Standorten, da kleine und mittelgrosse Anlagen vergleichsweise wenig Strom liefern und der Einfluss auf Natur und Landschaft im Verhältnis zum Ertrag gross sein kann.

In Ausnahmefällen sollen aber auch kleine und mittlere Windenergieanlagen erstellt werden können. Sie unterliegen nicht der UVP-Pflicht.

Trotzdem dürfen durch Montage und Betrieb aufgrund der gesetzlichen Grundlagen keine Fledermäuse beeinträchtigt werden. Unser Merkblatt (pdf) erklärt Ihnen die zurzeit in der Schweiz angewendeten Verfahren im Umgang mit kleineren und mittelgrossen Windenergieanlagen.

Die Stiftung Fledermausschutz ist Partner für Behörden und Planer bei allen Umsetzungsschritten.